Umsetzung ab sofort
Der Landkreis Zwickau hat am 6. September 2021, am fünften Tag in Folge die 35-er Inzidenz überschritten. Laut aktueller Sächsischer Corona-Schutz-Verordnung gelten damit ab 8. September 2021, unter anderem wieder folgende Regeln:
Eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutz (abseits des eigenen Platzes), Kontakterfassung sowie der Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises ist erforderlich bei Besuch bzw. Inanspruchnahme von:
Innengastronomie und
Sport im Innenbereich
Daher werden alle ÜbungsleiterInnen, analog der Vorgehensweise im Frühjahr, in ihren Sportgruppen die 3 G Regel umsetzen und Teilnehmerlisten führen.
Näheres ist auf den Aushängen geregelt.