»Wir gegen Corona«
Die Sächsische Staatsregierung hat eine Corona-Notfallverordnung beschlossen, die am 22. November 2021 in Kraft tritt und bis zum 12. Dezember 2021 gilt.
Die hohen Infektionszahlen und die wachsende Auslastung der sächsischen Krankenhäuser machen es nötig, dass wir unsere Kontakte im Freistaat Sachsen stark und effektiv reduzieren. Demnach hat die Staatsregierung entscheidende Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie beschlossen und verschärft, die an dieser Stelle für Sie kurz zusammengefasst sind.
Die Corona-Maßnahmen im Überblick für den Bereich Sport und Erholung
- Profisport kann unter 3G-Regelung für Sportler ohne Zuschauer stattfinden.
- Breitensport ist nur als Vereinssport für Kinder unter 16 Jahren möglich, die Betreuungsperson unterliegt der 3G-Regelung, ein Spielbetrieb kann dabei ohne Zuschauer stattfinden.
- Rehasport und medizinischer Sport bleibt möglich.
- Bäder und Saunen sind geschlossen.
Quelle: sachsen.de